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Neue Personalverordnung

Neue Personalverordnung

Die Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel ist am 6. Dezember 2024 in Kraft getreten.

Letzte Aktualisierung
17.12.2024

Die Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung – PersVO) auf der Grundlage des § 54 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 und Satz 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) vom 3. Dezember 2019 ist am 6. Dezember 2024 in Kraft getreten. 

Es handelt sich hierbei um eine Verordnung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration mit Zustimmung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, die im Vorfeld gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Vertreter*innen der Kirchen erarbeitet und abgestimmt wurde.

Weitere Informationen können dem Rundschreiben der Landesjugendämter, den dazugehörigen Anlagen sowie dem Begleitdokument des MKJFGFI zur Personalverordnung entnommen werden.