Arbeiten in der Kita
Gemäß § 28 Absatz 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sollen als pädagogische Kräfte in den Tageseinrichtungen
- sozialpädagogische Fachkräfte,
- weitere Fachkräfte und
- Ergänzungskräfte
eingesetzt werden. Wer das ist, ist in der Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung) geregelt.
Eine Übersicht aller Berufsgruppen, die gemäß Personalverordnung in Kitas auf den sogenannten Mindestpersonalwert angerechnet werden können, finden Sie in der „Positivliste zur Personalverordnung“. Hierzu gehören nicht nur Erzieher:innen und Kindheitspädagog:innen, sondern auch viele andere Professionen. Auch ein Quereinstieg mit anderer pädagogischer Ausbildung ist möglich.
Ausländische Bildungsabschlüsse
Auch mit einem ausländischen Abschluss können Sie als pädagogisches Personal in Nordrhein-Westfalens Kitas arbeiten.
Wenn Sie in einem staatlich reglementierten Beruf arbeiten wollen (z.B. „staatlich anerkannter Erzieher“ / „staatlich anerkannte Erzieherin“) müssen Sie ein berufliches Anerkennungsverfahren durchlaufen und ihren Abschluss anerkennen lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse im Bereich der Sozial- und Erziehungsberufe.
Oft ist ein formales berufliches Anerkennungsverfahren aber gar nicht erforderlich. Zum Beispiel ist auch ein Einsatz auf der Grundlage eines ausländischen Studienabschlusses (Bachelor, Master oder Diplom) möglich. Die Frage, ob ein Studienabschluss im Sinne der Personalverordnung vorliegt, kann über eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (KMK) oder über einen positiven Eintrag in der Datenbank „anabin“ beantwortet werden. Weitere Informationen zum Nachweis des Studienabschlusses über anabin finden sie in dem rechts verlinkten Dokument „Ausländische Studienabsolventen - Auslegungserlass zur PersVO“.
Stellenangebote – Jetzt bewerben!
Viele der rund 10.800 Kindertageseinrichtungen in NRW suchen Verstärkung. Offene Jobangebote in Kitas finden Sie im Job-Portal. Nah am Wohnort oder weiter weg, Vollzeit oder Teilzeit – hier können Sie die Stelle finden, die am besten zu Ihnen passt.
Für Fragen zu konkreten Stellenangeboten können Sie sich auch an Ihr zuständiges Jugendamt oder an Arbeitgeber/Kita-Träger wenden.
Noch kein Abschluss? Machen Sie eine Ausbildung!
Wenn Sie sich für eine Ausbildung als Erzieher:in oder Kinderpfleger:in interessieren, finden Sie Infos unter: