KiTa.NRW Kompetenz & Vielfalt

Kinderpflegerin / Kinderpfleger werden

Kinderpflegerin / Kinderpfleger werden

Mit Kindern zu arbeiten und sie in den Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung zu bilden und zu erziehen ist eine schöne, abwechslungsreiche und sinnstiftende Aufgabe.

Eine Aus- bzw. Weiterbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher sowie eine Ausbildung zur Kinderpflegerin oder zum Kinderpfleger ermöglicht zudem auch den Einsatz in weiteren Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise im Offenen Ganztag, in Freizeiteinrichtungen oder in stationären Einrichtungen.

Die Aus- bzw. Weiterbildung ist sehr zukunftssicher. Der weitere U3-Ausbau, der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Ganztag und die demografische Entwicklung werden dafür sorgen, dass weiterhin ein kontinuierlich hoher Personalbedarf besteht. Und: Neue Technologien können, im Gegensatz zu vielen anderen Branchen, soziale Berufe nicht ersetzen.

Das Berufsfeld hat also Zukunft und wir brauchen engagiertes und motiviertes Fachpersonal, um unseren Kindern die bestmöglichen Rahmenbedingungen im Bereich der frühen Bildung und Betreuung bieten zu können!

Eine Finanzierung kann in der Aus- bzw. Weiterbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher über das AFBG (Aufstiegsförderungsgesetz) bzw. in der Ausbildung zur Kinderpflegerin/ zum Kinderpfleger über das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragt werden oder bei Umschülerinnen und Umschülern durch Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur, da alle Berufsfachschulen der Kinderpflege, sowie Fachschulen des Sozialwesens an Berufskollegs in kommunaler Trägerschaft nach AZAV zertifiziert und als Umschulungsorte förderfähig sind.

Sie haben Interesse an der Ausbildung?

Es gibt zwei Ausbildungen: Die Aus- bzw. Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher sowie die Ausbildung zur/zum staatlich geprüften Kinderpflegerin/Kinderpfleger. Die Ausbildungen unterscheiden sich in den Eingangsvoraussetzungen für die Aufnahme der Aus- bzw. Weiterbildungen, ihrer Dauer sowie in den Einsatzmöglichkeiten in den Kindertageseinrichtungen nach Abschluss. 

Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher werden in nordrhein-westfälischen in Kindertageseinrichtungen in allen Gruppenformen als Fachkraft eingesetzt und arbeiten dabei mit Kindern jeglichen Alters bis zu Einschulung. Sie dürfen Gruppen leiten und können nach ausreichend Berufserfahrung sogar die Leitung einer Einrichtung übernehmen. Darüber hinaus können sie aufgrund der generalistischen Aus- bzw. Weiterbildung auch in den anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe als Fachkraft eingesetzt werden.

Staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger werden als Ergänzungskraft in den Gruppen eingesetzt, in denen ausschließlich überdreijährige Kinder bis zum Schuleintritt betreut werden. Sie können aber unter bestimmten Bedingungen auch in Gruppenformen eingesetzt werden, in denen Kinder unter drei Jahren betreut werden. Berufserfahrene (drei Jahre) Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger können immer in Gruppen eingesetzt werden, in denen Kinder unter drei Jahren betreut werden. Wer die Ausbildung erfolgreich absolviert, kann zudem eine Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher beginnen.

Informationen zur Ausbildung als Kinderpflegerin und Kinderpfleger

1. Voraussetzungen

Sie benötigen mindestens einen Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) oder einen gleichwertigen Abschluss.

2. Ausbildungsformen

Konsekutive Ausbildung am Berufskolleg / an Berufsfachschulen

Grundsätzlich haben Sie in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Kinderpflegeausbildung an den Berufsfachschulen zu absolvieren. Der Bildungsgang dauert in der Regel zwei Jahre und ist vollzeitschulisch, Praktika im Umfang von mindestens 16 Wochen sind dabei integriert. 

Schülerinnen und Schüler mit bestandener Berufsabschlussprüfung erhalten die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen. Zudem ist der Erwerb des mittleren Schulabschlusses möglich.

Eine Liste der Berufskollegs, die diesen Bildungsgang anbieten, finden Sie hier.

Weiterführende Informationen finden Sie hier

Praxisorientierte Ausbildung im der Berufsfachschule

Seit dem Schuljahr 2021/2022 kann die Ausbildung zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum Staatlich geprüften Kinderpfleger auch in Form der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) durchgeführt werden. Die Regelungen der APO-BK gelten uneingeschränkt auch für die praxisintegrierte Ausbildung.

Berufsfachschulen, die die praxisintegrierte Ausbildungsform anbieten, verzahnen Theorie- und Praxisphasen in unterschiedlicher Art und Weise. Im Vergleich zur vollzeitschulischen Ausbildung fallen rund 220 Stunden weniger Unterricht in der Schule an. Diese Stunden werden in Form von „Unterricht am anderen Ort“ in die Praxis ausgegliedert und zu den ohnehin zu leistendem Praxisphasen addiert, d.h. die Schülerinnen und Schüler arbeiten durchgängig an zwei bis drei Tagen pro Woche in einer Kindertageseinrichtung, was in der Regel auch vergütet wird.

Schülerinnen und Schüler mit bestandener Berufsabschlussprüfung erhalten die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen. Zudem ist der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses möglich.

Neben einem Platz an einer Berufsfachschule wird zu Beginn der Ausbildung auch ein Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung benötigt. 

Eine Liste der Berufsfachschulen, die diesen Bildungsgang anbieten, finden Sie hier.

Offene Plätze von Einrichtungen, die Auszubildende zur Kinderpflegerin oder zum Kinderpfleger in praxisintegrierter Form aufnehmen, sind bequem über die Filterfunktion auf unserem Job-Portal zu finden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Externenprüfung

Neben der Möglichkeit, eine Ausbildung zur Kinderpflegerin oder zum Kinderpfleger an einer Fachschule zu absolvieren, gibt es in Nordrhein-Westfalen noch die Möglichkeit, eine „Externenprüfung“ zu absolvieren. Diese Prüfungen werden bei den Bezirksregierungen angeboten. Der erfolgreiche Abschluss der Externenprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen.

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt Informationen zur Externenprüfung der Bezirksregierung Arnsberg.

Merkblatt Informationen zur Externenprüfung