Fort- und Weiterbildungen für den Elementarbereich
Qualifizierung Frühkindliche Bildung & Kinderschutz
Zur Umsetzung der Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in NRW werden seit 2015 vertiefende Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit Landesmitteln gefördert. Seit 2022 können darüber hinaus Fortbildungen zu den Themen Beobachtung und Dokumentation, Medienkompetenzförderung, Aspekte vorurteilsbewusster Erziehung und Bildung sowie sozialer Inklusion und die Aufarbeitung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mit Landesmitteln gefördert werden. Darüber hinaus können seit 2023 Fortbildungen zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten nach dem Landeskinderschutzgesetz NRW gefördert werden. Seit dem Jahr 2024 sind auch Fortbildungen für die prozessbegleitenden Fachberatungen „Sprach-Kitas“ (ehemals Bundesprogramm Sprach-Kitas) förderfähig.
Zuschuss des Landes NRW zu Fortbildungsmaßnahmen durch Fachbezogene Pauschalen – Informationen für 2025
Bereits seit 2018 fördert das Land NRW Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs durch eine Fachbezogene Pauschale, die jährlich von Seiten der Landesjugendämter an die Jugendämter weitergeleitet wird. Ziel der Förderung ist die Setzung positiver Qualitätsimpulse im Bereich der frühkindlichen Bildung. Für das Jahr 2025 wurde bereits zu Beginn des neuen Kitajahres 2024/2025 ein Informationsschreiben sowie eine aktualisierte FAQ für das Jahr 2025 in die Trägerstrukturen versandt. Die Fachbezogene Pauschale wird - vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltes 2025 – auch in 2025 pro Jugendamtsbezirk verausgabt. Die aktualisierten Fördergrundsätze für das Jahr 2025 werden zu Beginn des Jahres an dieser Stelle bereitgestellt. Die aktualisierte FAQ für das Jahr 2025 finden Sie hier:
Änderung im Jahr 2025
In 2025 gibt es eine Aktualisierung im Themenbereich „Alltagsintegrierte Sprachbildung/ Mehrsprachigkeit auf die wir hinweisen möchten: Seit 2015 stehen den Trägern und Kindertageseinrichtungen rund 200 zertifizierte Multiplikator:innen für Fortbildungen im Bereich der „Alltags integrierten Sprachbildung/ Beobachtungsinstrumente“ zur Verfügung. Sie wurden vom niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung – nifbe unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Renate Zimmer auf der Basis der fachlichen Grundlagen „Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich – Grundlagen für Nordrhein- Seite 2 von 2 Westfalen“ geschult. Aktuell sind noch ca. 80 Multiplikator:innen im Einsatz. Diese Anzahl ist zu wenig für die Landschaft der Kindertagesbetreuung. Unter anderem aus diesem Grund wird das System der Multiplikator:innen mit Beginn des Jahres 2025 auslaufen. Ab 2025 müssen nicht mehr zwingend die vom Land zertifizierten Multiplikator:innen eingesetzt werden. Fortbildungen im Bereich der Alltagsintegrierten Sprachbildung und den Beobachtungsverfahren können dann von allen in besonderer Weise in diesem Themenschwerpunkt sowie in den jeweiligen Beobachtungsinstrumenten qualifizierten Referent:innen durchgeführt werden. Die rund 80 ausgebildeten Multiplikator:innen stehen zudem weiterhin für Fortbildungen zur Verfügung. Die Inhalte der fachlichen Grundlagen „Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich – Grundlagen für Nordrhein-Westfalen“ haben weiterhin Bestand.
Zuschuss des Landes NRW zu Fortbildungsmaßnahmen durch Fachbezogene Pauschalen – Fördergrundsätze für 2024
Für die Abwicklung der Fachbezogenen Pauschalen gelten die „Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs“ für das Jahr 2024.
Die Übernahme des folgenden Beitrags Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Alltagsintegrierte Sprachbildung über die finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen über die Fachbezogene Pauschale erfolgt mit freundlicher Genehmigung aus KiTa aktuell NRW 4 | 2018, S. 4.
Bei Fragen zu den Fachbezogenen Pauschalen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Landesjugendämter:
Für den Bereich des Landschaftsverbands Rheinland
Allgemeine Rückfragen zu den Fördergrundsätzen:
Sonja Hennings, Tel.: 0221 809-6276, E-Mail: sonja.hennings [at] lvr.de (sonja[dot]hennings[at]lvr[dot]de)
Sabine Ingrisch, Tel.: 0221 809-6246, E-Mail: sabine.ingrisch [at] lvr.de (sabine[dot]ingrisch[at]lvr[dot]de)
Inhaltliche Rückfragen zu den Qualifizierungsmaßnahmen
„Alltagsintegrierter Sprachbildung und Beobachtung“:
Jeanette Cremer, Tel.: 0221 809-4060, E-Mail: jeanette.cremer [at] lvr.de (jeanette[dot]cremer[at]lvr[dot]de)
„Anti-Bias, vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung, Diversität“
Angelina Groß, Tel.: 0221 809-4089, E-Mail: angelina.gross [at] lvr.de (angelina[dot]gross[at]lvr[dot]de)
„Frühkindliche Bildung“
Silvia Franken, Tel.: 0221 809-4225, E-Mail: silvia.franken [at] lvr.de (silvia[dot]franken[at]lvr[dot]de)
„Kinderschutz in der Kindertagesbetreuung“
Janina Passek, Tel.: 0221 809-4074, E-Mail: janina.passek [at] lvr.de (janina[dot]passek[at]lvr[dot]de)
„Medienkompetenzförderung in der Kindertagesbetreuung“
Tanja Bräsen, Tel.: 0221 809-4046, E-Mail: tanja.braesen [at] lvr.de (tanja[dot]braesen[at]lvr[dot]de)
Für den Bereich des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe
Allgemeine Rückfragen zu den Fördergrundsätzen:
Raphaela Eilting, Tel.: 0251 591-3195, E-Mail: raphaela.eilting [at] lwl.org (raphaela[dot]eilting[at]lwl[dot]org)
Regierungsbezirk Münster:
Silke Lindart, Tel.: 0251 591-4186, E-Mail: silke.lindart [at] lwl.org (silke[dot]lindart[at]lwl[dot]org)
Regierungsbezirk Arnsberg:
Andrea Averbeck, Tel.: 0251 591-7689, E-Mail: andrea.averbeck [at] lwl.org (andrea[dot]averbeck[at]lwl[dot]org)
Regierungsbezirk Detmold:
Andreas Bönkhoff, Tel.: 0251 591-8570, E-Mail: andreas.boenkhoff [at] lwl.org (andreas[dot]boenkhoff[at]lwl[dot]org)
Inhaltliche Rückfragen zu den Qualifizierungsmaßnahmen:
Beatrice Prinz, Tel. 0251 591-8385, E-Mail: beatrice.prinz [at] lwl.org (beatrice[dot]prinz[at]lwl[dot]org)
Fortbildungen im Bereich Alltagsintegrierte Sprachbildung
In Nordrhein-Westfalen werden Fortbildungen im Bereich der alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung bezuschusst, die von hierfür zertifizierten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und auf der Grundlage des Curriculums „Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich – Curriculum zur Durchführung von Qualifizierungsangeboten für pädagogische Kräfte der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen“ durchgeführt werden. Eine Übersicht über mögliche Inhalte und Umsetzungsempfehlungen von Fortbildungsmaßnahmen erhalten Sie im folgenden Dokument.
Zur Umsetzung einer gezielten alltagsintegrierten Sprachbildung sind gut ausgebildete pädagogische Kräfte unabdingbar. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)“ in Nordrhein-Westfalen zwei Modellprojekte realisiert: Das Projekt „Bewegte Sprache - Alltagsintegrierte Sprachbildung durch Bewegung“ wurde mit pädagogischen Teams im Kreis Herford durchgeführt und durch das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) begleitet. Das Projekt „Gezielte alltagsintegrierte Sprachbildung in Schlüsselsituationen“ fand im Ruhrgebiet, begleitet durch die wissenschaftliche Arbeitsgruppe der Universität Koblenz-Landau statt.
In beiden Projekten wurde ein Konzept entwickelt, welches zur Qualifizierung von pädagogischem Personal im Bereich alltagsintegrierter Sprachbildung genutzt werden kann. Die folgende Broschüre beschreibt die beiden Konzepte, ihre wesentlichen Inhalte und ihr Aufbau, um Gemeinsamkeiten – aber auch Unterschiede - herauszustellen. Grundlage der Qualifizierungen der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren „Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung“ in NRW bleibt das Curriculum der nifbe-Arbeitsgruppe. Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren können jedoch insbesondere zur Vertiefung des Themenbausteins Sprachbildungsstrategien in ihren Qualifizierungsmaßnahmen auf das Konzept „Mit Kindern im Gespräch“ zurückgreifen.
Qualifizierung durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Rund 200 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wurden vom niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung – nifbe unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Renate Zimmer auf der Basis der fachlichen Grundlagen „Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich – Grundlagen für Nordrhein-Westfalen“ geschult. Sie sind somit auch in den Beobachtungsverfahren sismik/seldak/liseb und BaSiK qualifiziert. Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren stehen den Trägern und Kindertageseinrichtungen seit 2015 für Fortbildungen zur Verfügung. Sie sind darin ausgebildet, Teamqualifizierungen durchzuführen. Darüber hinaus können sie auch Weiterbildungsbedarfen für einzelne Fachkräfte oder Bedarfen in einzelnen Themen entsprechen.
Die Multiplikator:innen wurden von 2014 bis Ende 2017 vom Niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung begleitet und zu aktuellen Themen und Bedarfen weiterqualifiziert. Schwerpunkte lagen auf der gelingenden Prozessbegleitung der pädagogischen Teams bei der Implementierung einer alltagsintegrierten Sprachbildung und den Bereichen Mehrsprachigkeit und kultursensiblem Handeln. Hier wurde auf die steigende Nachfrage von Fortbildungsveranstaltungen zu diesem Themenfeld reagiert.
Übersicht der Multiplikator:innen
Aus der folgenden Liste, die Ihnen als Download zur Verfügung steht, erkennen Sie, ob eine Multiplikatorin oder ein Multiplikator nur für eine bestimmte Region des Landes Nordrhein-Westfalen oder für einen bestimmten Träger im Einsatz ist. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Insgesamt stehen rund 90 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die Weiterbildung zur Verfügung (aktueller Stand: August 2024). Entnehmen Sie die Kontaktdaten und alle weiteren Informationen zu den Profilen der zertifizierten Multiplikator:innen der folgenden Liste.
Die Fortbildungen sollen mehrtätig und möglichst so gestaltet sein, dass sie sich an das gesamte Team der Einrichtung und nicht nur an einzelne Sprachförderkräfte richten.
Fortbildungen zu weiteren Themenschwerpunkten
Weiterhin werden in Nordrhein-Westfalen Fortbildungen in den Bereichen Beobachtung und Dokumentation, Medienkompetenzförderung, Aspekte vorurteilsbewusster Erziehung und Bildung sowie sozialer Inklusion, Aufarbeitung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten nach § 11 Landeskinderschutzgesetz NRW bezuschusst. Zu den Schwerpunkten im Bereich Beobachtung und Dokumentation zählen die prozessorientierte Qualitätsentwicklung der Beobachtungs- und Dokumentationsprozesse in der Kindertagesbetreuung und die Einführung und Anwendung von digitaler Software zur Umsetzung der Entwicklungs- und Bildungsdokumentation. Der Bereich Medienkompetenzförderung hat inhaltlich die Förderung der Medienkompetenz der pädagogischen Kräfte und die Entwicklung und Umsetzung von medienpädagogischen Angeboten für die Arbeit mit Kindern zum Ziel. Fortbildungsmaßnahmen im Bereich vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung sowie soziale Inklusion können die Reflexion von diskriminierenden und vorurteilsbehafteten Einstellungen und Handlungen zum Gegenstand haben, die Förderung von diversitätsbewussten und diskriminierungskritischen Kompetenzen und Handlungsstrategien der pädagogischen Kräfte und die Einführung und Umsetzung des Anti-Bias Ansatzes in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Familien. Außerdem werden Fortbildungsmaßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen in der Aufarbeitung der Pandemie gefördert. Dabei stehen die Themenschwerpunkte psychische Gesundheit / Resilienzfähigkeit, Körper, Gesundheit und Ernährung, die Förderung der kindlichen Bewegungsentwicklung, der Partizipation und Kinderrechte sowie die Qualitätsentwicklung in Zeiten der Pandemie (z.B. auch in Folge heterogener werdender Teams) im Zentrum. Ziel ist außerdem die Stärkung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern. Förderfähig sind darüber hinaus Fortbildungen im Bereich der Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten nach § 11 Absatz 2 und 4 Landeskinderschutzgesetz NRW. Diese können zum einen organisationale Schutzkonzepte und die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 8a Absatz 4 und 5 SGB VIII, zum anderen die Gestaltung und Umsetzung der pädagogischen Konzeption zur Sicherung der Rechte der Kinder in der Kindertagespflege zum Schwerpunkt haben.
Fortbildungen zu den weiteren Bereichen sollen von in besonderer Weise in den entsprechenden Bereichen und Themenschwerpunkten sowie den jeweiligen Instrumenten qualifizierten Referent*innen durchgeführt werden.
Informationsflyer für Kindertagespflegepersonen
Kindertagespflegepersonen sind gerade für Kinder in den ersten Lebensjahren ein wichtiges Sprachvorbild in der frühkindlichen Bildung. Dieser Informationsflyer informiert über sprachförderliches Verhalten der Kindertagespflegepersonen und gibt Hilfen für die Anwendung von Sprachbildungsstrategien, die den Spracherwerb der Kinder nachweislich unterstützen.
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