KiTa.NRW Kompetenz & Vielfalt

Fort- und Weiterbildungen für den Elementarbereich

Qualifizierung Sprache

Fort- und Weiterbildungen für den Elementarbereich

Die Landesregierung hat sich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen und den Landesjugendämtern auf eine Fortbildungsvereinbarung für den Elementarbereich in Nordrhein-Westfalen verständigt.

Qualifizierung Frühkindliche Bildung & Kinderschutz

Bereits seit 2018 fördert das Land NRW Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs durch eine Fachbezogene Pauschale, die jährlich von Seiten der Landesjugendämter an die Jugendämter weitergeleitet wird. Ziel der Förderung ist die Setzung positiver Qualitätsimpulse im Bereich der frühkindlichen Bildung. 

In 2025 sind Fortbildungsmaßnahmen zu folgenden Themen förderfähig:
 

1. Alltagsintegrierte Sprachbildung 

Die Fortbildungsmaßnahmen können sich insgesamt auf die Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachbildung fokussieren sowie auch folgende Schwerpunkte setzen:

  • Zugang zur Sprache und Voraussetzungen für den Spracherwerb                                                                                           
  • Sprachentwicklung und Sprachbereiche                                                                                                                                                                                            
  • Mehrsprachigkeit                                                                                                          
  • Beobachtung & Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren                                                                     
  • Sprachförderliches Verhalten & Sprachbildungsstrategien 
  • Selbstreflexion von Sprach- und Interaktionsverhalten päd. Kräfte                                         
  • Literacy                                                                                                                          
  • Sprache in anderen Bildungsbereichen                                                                        
  • Sprache in der Peer-Interaktion
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaft  
     

2. Beobachtung und Dokumentation

Die Fortbildungsmaßnahmen können folgende Schwerpunkte beinhalten:

  • Prozessorientierte Qualitätsentwicklung der Beobachtungs- und Dokumentationsprozesse in der Kindertagesbetreuung                                                
  • Einführung und Anwendung von digitaler Software zur Umsetzung der Entwicklungs- und Bildungsdokumentation
     

Den Orientierungsleitfaden sowie weitere Informationen finden Sie auf dem Kita-portal: www.kita.nrw.de
 

3. Medienkompetenzförderung

Die Fortbildungsmaßnahmen können folgende Schwerpunkte beinhalten:           

  • Förderung der Medienkompetenz der pädagogischen Kräfte                             
  • Entwicklung und Umsetzung von medienpädagogischen Angeboten für die Arbeit mit Kindern          
     

4. Vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung, Teilhabe sowie soziale Inklusion

Die Fortbildungsmaßnahmen können folgende Schwerpunkte beinhalten:

  • Reflexion von diskriminierenden und vorurteilsbehafteten Einstellungen und Handlungen                                                                                                                
  • Förderung von diversitätsbewussten und diskriminierungskritischen Kompetenzen und Handlungsstrategien der pädagogischen Kräfte (diskriminierungssensibles Handeln)                                  
  • Einführung und Umsetzung des Anti-Bias Ansatzes in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Familien
  • Umgang mit herausfordernden Situationen im Rahmen von Inklusion
     

5. Bewältigung der Herausforderungen in der Aufarbeitung der Pandemie

Die Fortbildungsmaßnahmen sollen verstärkt den Schutz und Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit von Kindern und der pädagogischen Kräfte berücksichtigen. Die Fortbildungsmaßnahmen können folgende Schwerpunkte be-inhalten:

  • psychische Gesundheit/ Resilienzfähigkeit (für Zielgruppe Personal und Kinder gleichermaßen)
  • Körper, Gesundheit und Ernährung (incl. zum Beispiel auch Bildung für nachhaltige Entwicklung)
  • Förderung der kindlichen Bewegungsentwicklung                                                    
  • Partizipation und Kinderrechte                                                                                   
  • Qualitätsentwicklung/ Personalentwicklung in Zeiten der Pandemie (z.B. auch in Folge heterogener werdender Teams)
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern
     

6. Prozessbegleitende Fachberatungen Sprach-Kitas 

Die Fortbildungsmaßnahmen richten sich an prozessbegleitende Fachberatungen, die auf Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertagesein-richtungen vom 6. Dezember 2023 (MBl. NRW. Ausgabe 2023 Nr. 50 vom 28.12.2023 Seite 1481 bis 1538) gefördert werden (Fortführung der ehemaligen Bundesförderung Sprach-Kitas). Die Fortbildungsmaßnahmen können folgende Schwerpunkte beinhalten:

  • alltagsintegrierte Sprachbildung und Mehrsprachigkeit,
  • Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren im Bereich Sprache,
  • Inklusion und Zusammenarbeit mit Eltern, 
  • Erwachsenenbildung

Neben den regulären Fortbildungsangeboten bieten die Landesjugendämter der Landschaftsverbände spezielle Angebote für die Fachberatungen Sprach-Kitas an. Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Ansprechpersonen der Landesjugendämter.
 

7. Praxisanleitung 

Die Ausbildungs- und Zugangswege in die frühpädagogische Praxis haben sich pluralisiert. Aus diesem Grund wird eine stärkere Professionalisierung der Praxisanleitung für sich in der Ausbildung befindende Personen sowie Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger oder Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger umso wichtiger. Die Fortbildungsmaßnahmen können folgende Schwerpunkte beinhalten:

  • Grundlagen der Praxisanleitung und des Mentorings (u.a. Rollen- und Aufgabenklärung, Coaching- und Feedbacktechniken) 
  • Kommunikation und Interaktion im multiprofessionellen Team (u.a. Konflikt-management und Teamdynamik) 
  • Methoden der Erwachsenenbildung (Kompetenzvermittlung/ Reflexion im Bereich kindlicher Entwicklung und frühpädagogischer Konzepte)
  • Individuelle Förderung und Differenzierung (Praxisorientierte Ansätze zur Unterstützung individueller Lernprozesse der Auszubildenden)
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Dokumentation von Lernprozessen (u. a. Aufsichtspflicht und Datenschutz, effektive Dokumentationsmethoden)
     

8. Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten nach § 11 Abs. 2 und 4 Landeskinderschutzgesetz NRW

Die Fortbildungsmaßnahmen können folgende Schwerpunkte beinhalten:

  • Entwicklung, Anwendung, Überprüfung von Kinderschutzkonzepten gemäß Landes-kinderschutzgesetz. Dazu gehören:
  • Fortbildung im Kontext organisationaler Schutzkonzepte
  • Fortbildung für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 8a Abs. 4 und 5 
  • Einholung von externer Expertise zur Entwicklung, Überprüfung von Kinderschutzkonzepten
  • Maßnahmen zur Stärkung des Kinderschutzes durch Materialien
  • Gestaltung und Umsetzung der pädagogischen Konzeption zur Sicherung der Rechte der Kinder in der Kindertagespflege                                                                      

Zuschuss des Landes NRW zu Fortbildungsmaßnahmen durch Fachbezogene Pauschalen – Informationen für 2025

Bereits seit 2018 fördert das Land NRW Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs durch eine Fachbezogene Pauschale, die jährlich von Seiten der Landesjugendämter an die Jugendämter weitergeleitet wird. Ziel der Förderung ist die Setzung positiver Qualitätsimpulse im Bereich der frühkindlichen Bildung. 

Zuschuss des Landes NRW zu Fortbildungsmaßnahmen durch Fachbezogene Pauschalen – Fördergrundsätze für 2025

Für die Abwicklung der Fachbezogenen Pauschalen gelten die „Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs“ für das Jahr 2025.

Bei Fragen zu den Fachbezogenen Pauschalen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Landesjugendämter:


Für den Bereich des Landschaftsverbands Rheinland

Allgemeine Rückfragen zu den Fördergrundsätzen:

Sonja Hennings, Tel.: 0221 809-6276, E-Mail: sonja.hennings [at] lvr.de (sonja[dot]hennings[at]lvr[dot]de)                              
Ina Weckmüller. Tel.: 0221 809-4232, E-Mail: ina.weckmueller [at] lvr.de (ina[dot]weckmueller[at]lvr[dot]de)

 

Inhaltliche Rückfragen zu den Qualifizierungsmaßnahmen

„Alltagsintegrierter Sprachbildung und Beobachtung“:                                            
Angelina Groß, Tel.: 0221 809-4089, E-Mail: angelina.gross [at] lvr.de (angelina[dot]gross[at]lvr[dot]de)
 
„Inklusion, Anti-Bias-Ansatz, vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung“
Jeanette Cremer, Tel.: 0221 809-4060, E-Mail: jeanette.cremer [at] lvr.de (jeanette[dot]cremer[at]lvr[dot]de)

„Medienkompetenzförderung in der Kindertagesbetreuung“
Tanja Bräsen, Tel.: 0221 809-4046, E-Mail: tanja.braesen [at] lvr.de (tanja[dot]braesen[at]lvr[dot]de)


„Frühkindliche Bildung“
Silvia Franken, Tel.: 0221 809-4225, E-Mail: silvia.franken [at] lvr.de (silvia[dot]franken[at]lvr[dot]de)
 
„Kinderschutz in der Kindertagesbetreuung“
Janina Passek, Tel.: 0221 809-4074, E-Mail: janina.passek [at] lvr.de (janina[dot]passek[at]lvr[dot]de)
Jens Arand, Tel.: 0221 809-4097, E-Mail: jens.arand [at] lvr.de (jens[dot]arand[at]lvr[dot]de) 
 
„Medienkompetenzförderung in der Kindertagesbetreuung“
Tanja Bräsen, Tel.: 0221 809-4046, E-Mail: tanja.braesen [at] lvr.de (tanja[dot]braesen[at]lvr[dot]de)

 

Für den Bereich des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe

Allgemeine Rückfragen zu den Fördergrundsätzen:

Raphaela Eilting, Tel.: 0251 591-3195, E-Mail: raphaela.eilting [at] lwl.org (raphaela[dot]eilting[at]lwl[dot]org)
 
Regierungsbezirk Münster:
Silke Lindart, Tel.: 0251 591-4186, E-Mail: silke.lindart [at] lwl.org (silke[dot]lindart[at]lwl[dot]org)
 
Regierungsbezirk Arnsberg:
Andrea Averbeck, Tel.: 0251 591-7689, E-Mail: andrea.averbeck [at] lwl.org (andrea[dot]averbeck[at]lwl[dot]org)
 
Regierungsbezirk Detmold:
Andreas Bönkhoff, Tel.: 0251 591-8570, E-Mail: andreas.boenkhoff [at] lwl.org (andreas[dot]boenkhoff[at]lwl[dot]org)

 

Inhaltliche Rückfragen zu den Qualifizierungsmaßnahmen:

Marco Lehmann, Tel: 0251 591 – 1590; E-Mail: marco.lehmann [at] lwl.org (marco[dot]lehmann[at]lwl[dot]org)

 

Fortbildungen im Bereich Alltagsintegrierte Sprachbildung

In 2025 gibt es eine Aktualisierung im Themenbereich „Alltagsintegrierte Sprachbildung/ Mehrsprachigkeit auf die wir hinweisen möchten: Seit 2015 stehen den Trägern und Kindertageseinrichtungen rund 200 zertifizierte Multiplikator:innen für Fortbildungen im Bereich der „Alltags integrierten Sprachbildung/ Beobachtungsinstrumente“ zur Verfügung. Sie wurden vom niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung – nifbe unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Renate Zimmer auf der Basis der fachlichen Grundlagen „Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich – Grundlagen für Nordrhein- Westfalen“ geschult. Aktuell sind noch ca. 80 Multiplikator:innen im Einsatz. Diese Anzahl ist zu wenig für die Landschaft der Kindertagesbetreuung. Ab 2025 müssen nicht mehr zwingend die vom Land zertifizierten Multiplikator:innen eingesetzt werden. Fortbildungen im Bereich der Alltagsintegrierten Sprachbildung und den Beobachtungsverfahren können dann von allen in besonderer Weise in diesem Themenschwerpunkt sowie in den jeweiligen Beobachtungsinstrumenten qualifizierten Referent:innen durchgeführt werden. Die rund 80 ausgebildeten Multiplikator:innen stehen jedoch weiterhin für Fortbildungen zur Verfügung. Entnehmen Sie die Kontaktdaten und alle weiteren Informationen zu den Profilen der zertifizierten Multiplikator:innen der folgenden Liste.

Die Inhalte der fachlichen Grundlagen „Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich – Grundlagen für Nordrhein-Westfalen“ haben weiterhin Bestand. Ebenso können sich alle Referent:innen an den Inhalten und Umsetzungsempfehlungen orientieren:

Zur Umsetzung einer gezielten alltagsintegrierten Sprachbildung sind gut ausgebildete pädagogische Kräfte unabdingbar. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)“ in Nordrhein-Westfalen zwei Modellprojekte realisiert: Das Projekt „Bewegte Sprache - Alltagsintegrierte Sprachbildung durch Bewegung“ wurde mit pädagogischen Teams im Kreis Herford durchgeführt und durch das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) begleitet. Das Projekt „Gezielte alltagsintegrierte Sprachbildung in Schlüsselsituationen“ fand im Ruhrgebiet, begleitet durch die wissenschaftliche Arbeitsgruppe der Universität Koblenz-Landau statt. 

In beiden Projekten wurde ein Konzept entwickelt, welches zur Qualifizierung von pädagogischem Personal im Bereich alltagsintegrierter Sprachbildung genutzt werden kann. Die folgende Broschüre beschreibt die beiden Konzepte, ihre wesentlichen Inhalte und ihr Aufbau, um Gemeinsamkeiten – aber auch Unterschiede - herauszustellen. Grundlage der Qualifizierungen der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren „Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung“ in NRW bleibt das Curriculum der nifbe-Arbeitsgruppe. Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren können jedoch insbesondere zur Vertiefung des Themenbausteins Sprachbildungsstrategien in ihren Qualifizierungsmaßnahmen auf das Konzept „Mit Kindern im Gespräch“ zurückgreifen.