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Elternbeiträge: Was kostet ein Platz in der Kindertagespflege?

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Elternbeiträge: Was kostet ein Platz in der Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege soll für Eltern nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sein. Die Kindertagespflegeperson erhält vom Jugendamt unter anderem ein Entgelt für ihre Betreuungsleistung und die Sachkosten.

Das örtliche Jugendamt entscheidet, ob und in welcher Höhe Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege erhoben werden. Wenn das jeweilige Jugendamt Elternbeiträge erhebt, hat es eine soziale Staffelung vorzusehen sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern und die Betreuungszeit zu berücksichtigen. Als Kriterien für die Staffelung können insbesondere das Einkommen der Eltern, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit des Kindes berücksichtigt werden.

Die Elternbeiträge sind in Elternbeitragssatzungen für Kindertagespflege der zuständigen Jugendämter geregelt. Informationen zur Höhe und Berechnung der Beiträge finden Sie auf den kommunalen Internetseiten. Bei Fragen zur Höhe oder Berechnung von Elternbeiträgen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das örtliche Jugendamt.

Im Übrigen gelten in Nordrhein-Westfalen diese Rahmenbedingungen:

  • Die Kosten für die Inanspruchnahme von geförderten Betreuungsangeboten in der Kindertagespflege werden ausschließlich vom örtlichen Jugendamt des Wohnsitzes festgesetzt. In NRW dürfen die Kindertagespflegepersonen keine Kostenbeiträge von den Eltern verlangen, ausgenommen hiervon ist ein angemessener Beitrag für Mahlzeiten. 
  • Die Höhe der Elternbeiträge für öffentlich geförderte Betreuungsangebote hängt – soweit Elternbeiträge im Jugendamtsbezirk erhoben werden – vom Jahreseinkommen der Eltern bzw. des erziehungsberechtigten Elternteils ab.
  • Der Beitrag ist in der Regel abhängig vom Betreuungsbedarf (unter dreijährige Kinder oder über dreijährige Kinder) sowie von dem vertraglich vereinbarten individuellen Betreuungsumfang.
  • Die letzten beiden Betreuungsjahre des Kindes vor Eintritt in die Schule sind in der Regel in Nordrhein-Westfalen beitragsfrei. 
  • Bei niedrigen Einkommen kann das Jugendamt die Beiträge auf Antrag ganz oder anteilig übernehmen; das heißt, die Eltern müssen keine oder geringere Elternbeiträge zahlen, insbesondere beim Bezug von Wohn- oder Sozialgeld.

Bei Fragen zur Höhe oder Berechnung von Elternbeiträgen wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt.

So finden Sie Ihr zuständiges Jugendamt

Um Ihnen als Eltern die Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Jugendamt zu erleichtern, haben wir nachfolgende Suchfunktion eingerichtet. Suchen Sie einfach über das Alphabet oder den Postleitzahlenbereich den Namen der Gemeinde, in der Sie leben, und finden Sie so Ihr Jugendamt.