
Trägerschaft
Ein Träger einer Kindertageseinrichtung ist die Organisation oder Institution, die eine Kita betreibt und für deren Leitung und Verwaltung verantwortlich ist. In Nordrhein-Westfalen gibt es vier Formen von Trägern, die nach dem Kinderbildungsgesetz gefördert werden: Kommunale Träger, Freie Träger, Kirchliche Träger oder Elterninitiativen.
Die Aufgaben eines Trägers sind vielseitig und wichtig für den reibungslosen Betrieb der Kita. Hier sind einige der Hauptaufgaben:
- Verwaltung und Organisation: Der Träger sorgt dafür, dass die Kita gut organisiert und verwaltet wird. Als Arbeitgeber der in den Kitas Tätigen umfassen seine Aufgaben auch die Einstellung und Bezahlung des Personals. Ebenso ist er zuständig für die Pflege der Gebäude und die Beschaffung von Materialien, so dass die Einrichtungen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Pädagogisches Konzept: Der Träger entwickelt und verantwortet das pädagogische Konzept der Kita. Das bedeutet, dass er sicherstellt, dass die Kinder entsprechend ihrer Bedürfnisse und Fähigkeiten gefördert werden und eine liebevolle und sichere Umgebung vorfinden. Deshalb ist er auch verantwortlich für die Qualitätssicherung und -entwicklung der Einrichtung.
- Finanzierung: Der Träger kümmert sich um die Finanzierung der Kita. Er stellt sicher, dass das Geld sinnvoll eingesetzt wird, um eine hohe Qualität der Bildung und Betreuung zu gewährleisten. Für die Kindertageseinrichtungen, die durch das Kinderbildungsgesetz gefördert werden, erlässt übrigens die jeweilige Kommune sozial gestaffelte Elternbeitragstabellen.
- Kooperation mit Eltern: Der Träger arbeitet eng mit den Eltern zusammen, um eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Beziehung zu fördern. Regelmäßige Elternabende und Feedbackgespräche sind hierbei wichtig.
- Einhaltung von Gesetzen und Standards: Der Träger sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben und Qualitätsstandards eingehalten werden. Das betrifft zum Beispiel die Anzahl und Qualifikation der pädagogischen Kräfte, aber auch Sicherheits- und Hygienestandards.
Ein Träger spielt also eine zentrale Rolle im Hintergrund, damit die Kinder in der Kita gut betreut werden, sich wohlfühlen und ihre Bildungsprozesse angemessen begleitet werden können. In Nordrhein-Westfalen gibt es fünf verschiedene Formen von Trägern, vier davon erhalten eine Förderung über das Kinderbildungsgesetz. Diese Träger können beispielsweise auch Betriebskitas oder Kitas an Hochschulen führen.
Kommunale Träger
Ein kommunaler Träger ist eine Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis, der eine Kindertageseinrichtung betreibt und verwaltet. Kommunale Träger sind also öffentliche Institutionen, die direkt von den jeweiligen kommunalen Verwaltungen geführt werden.
Freie Trägerschaft
Ein anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe ist eine Organisation oder Institution, die von einem Jugendamt offiziell anerkannt wurde, um Leistungen im Bereich der Jugendhilfe anzubieten.
Kirchliche Träger
Kirchliche Träger im Sinne des Kinderbildungsgesetzes sind die Evangelische Kirche und die Katholische Kirche. Auch sie sind von einem Jugendamt offiziell anerkannt, um Leistungen im Bereich der Jugendhilfe anzubieten.
Elterninitiativen
Eine Elterninitiative ist eine besondere Form der Trägerschaft für Kindertageseinrichtungen, bei der Eltern selbst die Verantwortung für den Betrieb einer Kita übernehmen. Diese Art von Trägerschaft zeichnet sich durch ein hohes Maß an Engagement und Mitbestimmung der Eltern aus.
Sonstige
Träger können auch Unternehmen, privatgewerbliche Träger und nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sein. Für diese gelten die gleichen gesetzlichen Standards wie für alle andere Träger, bei der Finanzierung erhalten sie jedoch keine Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz, können dafür aber auch die Höhe der Elternbeiträge frei bestimmen.