KiTa.NRW Kompetenz & Vielfalt

Kinder betreuen

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Betreuungsangebote für Kinder unter und über drei Jahre

Jedes Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung, ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Dieser Anspruch richtet sich gegen das örtlich zuständige Jugendamt, das für die Planung und Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes und damit für eine umfassende Jugendhilfeplanung verantwortlich ist. Es ist verpflichtet, die individuelle Bedarfslage der jeweiligen Familien zu berücksichtigen und angemessene Betreuungsplätze in zumutbarer Entfernung zum Wohnbereich anzubieten.