KiTa.NRW Kompetenz & Vielfalt

Kita-Platz finden

Wunsch- und Wahlrecht der Eltern

Kita-Platz finden

In NRW steht den Eltern und Familien eine große Auswahl an Betreuungsplätzen mit mehr als 10.000 Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.

So finden Sie die passende Kindertageseinrichtung für Ihr Kind

Eine bestmögliche Kindertagesbetreuung ist Wunsch vieler Eltern. Sie unterstützt eine frühe Bildung und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Voraussetzung dafür ist ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter und über drei Jahren.

Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Sie sind Orte, an denen Kinder unter und über drei Jahren ganztägig oder für einen Teil des Tages von pädagogischen Fachkräften betreut werden. Verbindliche Grundlage für die Arbeit in einer Kindertageseinrichtung ist die einrichtungsspezifische pädagogische Konzeption, in der das Bildungs- und Erziehungskonzept der jeweiligen Kindertageseinrichtung beschrieben ist. Sie stellt die Qualität der Förderung in der Kindertageseinrichtung sicher und kann ein wichtiges Kriterium zur Auswahl der passenden Kindertageseinrichtung für Ihr Kind sein. Informationen über die pädagogische Grundorientierung der Kindertageseinrichtungen finden Sie auf der Homepage, in Broschüren und Faltblättern der Kindertageseinrichtung sowie im persönlichen Gespräch mit der Leitung der Kindertageseinrichtung.

KiTa-Finder NRW Kinderleichte Suche mit dem KiTa-Finder NRW

Der KiTa-Finder NRW erleichtert Ihnen die gezielte Suche nach Kinderbetreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen im Umkreis Ihres Wohnortes. Mit dem Online-Angebot erhalten Sie die Kontaktdaten sowie Angaben zur Anzahl der Gruppen und der Plätze für Kinder in Ihrer Nähe. Beschreibungen zum pädagogischen Konzept, Ansprechpersonen, Öffnungszeiten sowie Fotos werden von den Kindertageseinrichtungen aktualisiert und erweitert.

Anmeldung in der Kita Anmeldeverfahren für die Kindertageseinrichtung

Wenn Sie für Ihr Kind eine geeignete Kindertageseinrichtung ausgewählt haben, vereinbaren Sie zur Anmeldung und Aufnahme Ihres Kindes einen Termin vor Ort. Bitte beachten Sie: Die Bedarfsanzeige beim Jugendamt ersetzt nicht automatisch die frühzeitige persönliche Anmeldung in der gewünschten Kindertageseinrichtung.

Bei Fragen zur Kindertagesbetreuung wenden Sie sich bitte an Ihr Jugendamt.

So finden Sie Ihr zuständiges Jugendamt

Um Ihnen als Eltern die Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Jugendamt zu erleichtern, haben wir nachfolgende Suchfunktion eingerichtet. Suchen Sie über das Alphabet oder den Postleitzahlenbereich den Namen der Gemeinde, in der Sie leben, und finden Sie so Ihr Jugendamt.

Wunsch- und Wahlrecht der Eltern Zeigen Sie Ihren Bedarf rechtzeitig an

Die Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen werden von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe angeboten. Sie unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich ihres pädagogischen Konzeptes, ihrer Größe, der Art der Gruppenzusammensetzung und ihres Standortes. Auch Wünsche von Eltern an einen Betreuungsplatz außerhalb ihres Wohnortes können unter Umständen berücksichtigt werden, wenn dort geeignete, freie Angebote zur Verfügung stehen und die Eltern den Bedarf frühzeitig angezeigt haben. Unabhängig davon, für welche Art der Kindertagesbetreuung – Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung – Sie sich entscheiden:

  • Die Inanspruchnahme einer Kindertagesbetreuung setzt in der Regel voraus, dass Eltern dem zuständigen Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme eines Platzes ihren Bedarf schriftlich anzeigen. 
  • Die Anmeldung kann über elektronische Anmeldesysteme des jeweiligen Jugendamtes vorgenommen werden. Das Jugendamt wird den Eltern die Bedarfsanzeige innerhalb eines Monats bestätigen und über die Höhe der Elternbeiträge informieren. 
  • Spätestens sechs Wochen vor der Inanspruchnahme wird der Betreuungsplatz zugewiesen. 
  • Bitte beachten Sie: Die Bedarfsanzeige beim Jugendamt ersetzt nicht automatisch die frühzeitige persönliche Anmeldung in der gewünschten Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen
Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen 

Bei Fragen zur Bedarfsanzeige für die Kindertagesbetreuung wenden Sie sich bitte an Ihr Jugendamt.

So finden Sie Ihr zuständiges Jugendamt:

Um Ihnen als Eltern die Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Jugendamt zu erleichtern, haben wir nachfolgende Suchfunktion eingerichtet. Suchen Sie einfach über das Alphabet oder den Postleitzahlenbereich den Namen der Gemeinde, in der Sie leben, und finden Sie so Ihr Jugendamt.

Elternbeiträge: Was kostet der Platz in einer Kindertageseinrichtung?

Informationen zur Berechnung der Elternbeiträge unter Berücksichtigung des Einkommens erfahren Sie auf den kommunalen Webseiten der Kommune oder direkt bei der Kindertageseinrichtung. Bei Fragen zur Höhe oder Feststellung von Elternbeiträgen wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

Das örtliche Jugendamt entscheidet, ob und in welcher Höhe Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege erhoben werden. Wenn das jeweilige Jugendamt Elternbeiträge erhebt, hat es eine soziale Staffelung vorzusehen sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern und die Betreuungszeit zu berücksichtigen. Als Kriterien für die Staffelung können insbesondere das Einkommen der Eltern, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit des Kindes berücksichtigt werden. Informationen zur Höhe und Berechnung der Elternbeiträge erhalten Sie auf den Internetseiten der Kommune oder direkt bei der Kindertageseinrichtung. Bei Fragen zur Höhe oder Feststellung von Elternbeiträgen wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt.

Die Elternbeiträge sind in Elternbeitragssatzungen für Kindertageseinrichtungen der zuständigen Jugendämter geregelt. Informationen zur Höhe und Berechnung der Beiträge finden Sie auf den kommunalen Internetseiten. 

Im Übrigen gelten in Nordrhein-Westfalen diese Rahmenbedingungen:

  • Die letzten beiden Betreuungsjahre Ihres Kindes vor Eintritt in die Schule sind in der Regel in Nordrhein-Westfalen beitragsfrei. 
  • Die Kosten für die Inanspruchnahme von geförderten Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen werden vom örtlichen Jugendamt des Wohnsitzes festgesetzt. Zusätzliche Beiträge an die Kindertageseinrichtungen können nur für Mahlzeiten anfallen. Damit alle Kinder den gleichen Zugang zu frühkindlicher Bildung haben, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern, sind entgeltpflichtige Angebote während der Öffnungszeiten nicht statthaft.
  • Die Höhe der Elternbeiträge für öffentlich geförderte Betreuungsangebote hängt – soweit Elternbeiträge im Jugendamtsbezirk erhoben werden – vom Jahreseinkommen der Eltern bzw. des erziehungsberechtigten Elternteils ab.
  • Der Beitrag ist in vielen Kommunen abhängig vom Betreuungsbedarf (unter dreijährige Kinder oder über dreijährige Kinder) sowie vom Umfang der Betreuungszeit (z. B. 25 Stunden, 35 Stunden oder 45 Stunden wöchentlich).
  • Bei niedrigem Einkommen kann das Jugendamt die Beiträge auf Antrag ganz oder anteilig übernehmen; das heißt, die Eltern müssen keine oder geringere Elternbeiträge bezahlen, insbesondere beim Bezug von Wohn- oder Sozialgeld.

Bei Fragen zur Höhe oder Berechnung von Elternbeiträgen für Kinderbetreuungsangebote wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt.