Wunsch- und Wahlrecht der Eltern
Zeigen Sie Ihren Bedarf rechtzeitig an
Die Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen werden von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe angeboten. Sie unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich ihres pädagogischen Konzeptes, ihrer Größe, der Art der Gruppenzusammensetzung und ihres Standortes. Auch Wünsche von Eltern an einen Betreuungsplatz außerhalb ihres Wohnortes können unter Umständen berücksichtigt werden, wenn dort geeignete, freie Angebote zur Verfügung stehen und die Eltern den Bedarf frühzeitig angezeigt haben. Unabhängig davon, für welche Art der Kindertagesbetreuung – Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung – Sie sich entscheiden:
- Die Inanspruchnahme einer Kindertagesbetreuung setzt in der Regel voraus, dass Eltern dem zuständigen Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme eines Platzes ihren Bedarf schriftlich anzeigen.
- Die Anmeldung kann über elektronische Anmeldesysteme des jeweiligen Jugendamtes vorgenommen werden. Das Jugendamt wird den Eltern die Bedarfsanzeige innerhalb eines Monats bestätigen und über die Höhe der Elternbeiträge informieren.
- Spätestens sechs Wochen vor der Inanspruchnahme wird der Betreuungsplatz zugewiesen.
- Bitte beachten Sie: Die Bedarfsanzeige beim Jugendamt ersetzt nicht automatisch die frühzeitige persönliche Anmeldung in der gewünschten Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen
Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen
Bei Fragen zur Bedarfsanzeige für die Kindertagesbetreuung wenden Sie sich bitte an Ihr Jugendamt.
So finden Sie Ihr zuständiges Jugendamt:
Um Ihnen als Eltern die Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Jugendamt zu erleichtern, haben wir nachfolgende Suchfunktion eingerichtet. Suchen Sie einfach über das Alphabet oder den Postleitzahlenbereich den Namen der Gemeinde, in der Sie leben, und finden Sie so Ihr Jugendamt.