Fachkräfteoffensive für Sozial- und Erziehungsberufe
Es ist ein zentrales Ziel der Landesregierung, allen Kindern Chancen auf beste Bildung zu ermöglichen. Eine wichtige Rolle spielt hierbei gut ausgebildetes Personal in der Kindertagesbetreuung. Das Familienministerium investiert daher verstärkt in die Personalgewinnung. Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden weitere bis zu 900 Ausbildungsplätze zur staatlich geprüften Kinderpflegerin / zum staatlich geprüften Kinderpfleger mit bis zu 10,7 Millionen Euro gefördert.
Das Förderprogramm richtet sich sowohl an bisherige Kita-Helferinnen und Helfer als auch an weitere Personen, die sich für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung interessieren und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Träger von Kindertageseinrichtungen können eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erhalten.
Voraussetzungen für die Ausbildung zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger sind mindestens ein Hauptschulabschluss, ein Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung ab Beginn des neuen Kita-Jahres am 01. August 2023 über die Laufzeit von zwei Jahren sowie ein entsprechender Schulplatz an einer Berufsfachschule bzw. an einem Berufskolleg.
Anträge
Bei Antragstellung zu beachten:
- antragsberechtigt sind Träger, die über das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW finanziert werden
- notwendig ist ein ausgefüllter Antrag, der an die zuständige Bezirksregierung gestellt wird Das Antragsformular und eine Ausfüllhilfe finden Sie hier unten im Download-Bereich. In der Ausfüllhilfe stehen die Adressen der Bezirksregierungen
Weitere Informationen zu Schulstandorten, an denen die praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung grundsätzlich angeboten wird, finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Liste der Berufsfachschulen nicht abschließend ist.
Neuer Förderdurchgang 2023-2025
Kontakt
Fachliche Fragen richten Sie bitte per E-Mail an: quali-kinderpflege [at] mkjfgfi.nrw.de (quali-kinderpflege[at]mkjfgfi[dot]nrw[dot]de)
Zuwendungsrechtliche Fragen können per E-Mail im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung, jeweils Dezernat 34, gerichtet werden. Die Kontaktdaten der Bezirksregierungen finden Sie in den Ausfüllhilfen.